Welcome to The Inspire Food Company
Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VON THE INSPIRE FOOD COMPANY
1. Begriffsbestimmung
1.1 In
den vorliegenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („Bedingungen”)
bezeichnet:
(a) Angebot:
die Bedeutung, die diesem Begriff in Artikel 3 gegeben wird;
(b) Verbraucher:
eine natürliche Person, die nicht in Ausübung einer gewerblichen oder
beruflichen Tätigkeit handelt;
(c) Mangel:
eine so gravierende Abweichung von den Eigenschaften des Produkts, dass das
Produkt für den Gebrauch, für den es seiner Natur nach bestimmt ist, ungeeignet
ist;
(b) Käufer:
jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit dem Verkäufer
abschließt;
(e) Vertrag:
jeder zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag, jede
Vertragsänderung oder -ergänzung sowie alle (Rechts-)Handlungen zur
Vorbereitung und/oder Durchführung dieses Vertrags;
(i) Höhere
Gewalt: jeder Umstand, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat
und der die ordentliche Erfüllung des Vertrags verhindert, wie z.B. Streiks,
Krankheit des Personals, Einfuhr‑, Ausfuhr- und Transportverbote, behördliche
Maßnahmen, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Zulieferer und
Schäden an den erforderlichen Produktions- und/oder Transportmitteln;
(j) Produkte: alle
Gegenstände, die der Verkäufer in Erfüllung eines Vertrags gemäß den
Spezifikationen des Verkäufers geliefert hat oder liefern wird;
(f) Spezifikation:
die vom Verkäufer in Angeboten und Verträgen verwendete Beschreibung der Produkte.
In Ermangelung einer solchen Beschreibung gilt die von den Parteien allgemein
anerkannte Beschreibung oder, falls eine solche nicht vorliegt, die in der
Branche allgemein anerkannte Beschreibung;
(j) Verkäufer: die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach niederländischem Recht The Inspire Food Company B.V.,
ihre Rechtsnachfolger auf dem Wege der Gesamtnachfolge oder Sondernachfolge und
die anderen mit ihr verbundenen Unternehmen;
(l) Bedingungen: die vorliegenden
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Anwendbarkeit und
Anfechtbarkeit
2.1 Die
Bedingungen gelten unter Ausschluss anderer Bedingungen für alle vom Verkäufer
erstellten und abgeschlossenen Angebote und Verträge.
2.2. Die
eventuelle Anfechtbarkeit/Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Klausel
dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln und gilt
als durch eine solche Klausel ersetzt, die der Bedeutung der
anfechtbaren/unwirksamen oder undurchsetzbaren Klausel am nächsten kommt, ohne
anfechtbar/unwirksam oder undurchsetzbar zu sein.
3. Angebote
und Zustandekommen des Vertrags
3.1 Alle
Angebote sind freibleibend.
3.2 Verträge
sowie deren Änderungen und Ergänzungen kommen nur zustande, wenn und soweit der
Verkäufer sie schriftlich bestätigt hat oder der Verkäufer mit der Ausführung
begonnen hat.
3.3 Änderungen
und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Bedingungen können nur schriftlich
vereinbart werden.
3.4 Vorbehaltlich
anderslautender schriftlicher Vereinbarungen verstehen sich die angegebenen
Preise in Euro, ohne Mehrwertsteuer, Versicherungen, Abgaben und sonstige
Steuern, und basieren auf der Lieferung ab Lager.
3.5 Preisangebote
werden immer auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Preise
und Umstände gemacht. Erhöhen sich nach Abschluss des Vertrags ein oder mehrere
Selbstkostenfaktoren (u.a. Löhne, Steuern, Beiträge, Einkaufspreise,
Rohstoffpreise, Fremdwährungskurse usw.), so ist der Verkäufer berechtigt, dem
Käufer diese Erhöhung in Rechnung zu stellen. Solange die Lieferung noch nicht
erfolgt ist, hat der Verbraucher in diesem Fall die Möglichkeit, den Vertrag
aufzulösen.
3.6 Die
in der Spezifikation enthaltenen Eigenschaften gelten ausdrücklich nicht als
zugesicherte Eigenschaften.
3.7 Die
zur Verfügung gestellten Muster oder Modelle dienen nur zur Veranschaulichung,
ohne dass die zu liefernden Waren ihnen entsprechen müssen. Der Verkäufer ist
nicht verpflichtet, einmal gelieferte Produkte erneut zu liefern, wenn diese
Produkte aus dem Produktions- oder Verkaufsprogramm des Verkäufers genommen
wurden.
4. Fristgerechte
Erfüllung
Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher
Vereinbarungen gelten die angegebenen Lieferfristen immer als Richtzeiten und
nicht als Endfristen. Im Falle eines Lieferverzugs ist der Verkäufer
schriftlich in Verzug zu setzen und ist ihm eine angemessene Nachfrist zur
Erfüllung seiner Verpflichtungen zu setzen.
5. Höhere
Gewalt
Wenn die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt verhindert
wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen
auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Dauert die höhere Gewalt
länger als acht (8) Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung
beabsichtigt war, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag in Bezug auf den
noch nicht erfüllten Teil des Vertrags schriftlich aufzulösen, ohne sich
dadurch schadenersatzpflichtig zu machen.
6. Haftung
6.1.
Die Haftung
des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder von zur Unternehmensleitung
gehörenden leitenden Mitarbeitern des Verkäufers. Jede weitere Haftung ist
ausgeschlossen.
6.2.
Der Verkäufer
haftet nicht, wenn der Schadenseintritt auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
6.3.
Der Verkäufer
haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn,
Folgeschäden und/oder Betriebsunterbrechungsschäden. Der Verkäufer haftet nicht
für Fehler der von ihm eingesetzten Erfüllungshilfen, auch nicht bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungshilfen.
6.4.
Kann sich der
Verkäufer nicht auf die in den Absätzen 1, 2 und 3 dieses Artikels genannten
Haftungsausschlüsse berufen, so ist die Haftung des Verkäufers in jedem Fall
auf den Rechnungsbetrag für die vom Verkäufer gelieferten Produkte, für die der
Verkäufer schadenersatzpflichtig ist, begrenzt. Der Verkäufer haftet niemals
für einen Betrag, der den Betrag übersteigt, für den der Verkäufer eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auf Verlangen des Käufers stellt der
Verkäufer dem Käufer einen Versicherungsnachweis zur Verfügung.
6.5.
Der Käufer
stellt den Verkäufer in vollem Umfang von der Haftung für Ansprüche Dritter
frei, wenn und soweit sich diese Ansprüche auf ein vom Verkäufer an den Käufer
geliefertes Produkt beziehen.
6.6.
Wenn ein
Dritter den Käufer im Zusammenhang mit einem vom Verkäufer stammenden Produkt
haftbar macht, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von drei (3) Arbeitstagen, unter Androhung der Verwirkung seiner
Rechte davon in Kenntnis setzen.
7.
Zahlung und
Zinsen
7.1.
Vorbehaltlich
anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind die Zahlungen innerhalb von
vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum in Euro zu leisten. Der Käufer hat
keinen Anspruch auf Aussetzung und/oder Verrechnung.
7.2.
Wenn der
Käufer der Meinung ist, dass die Rechnungen fehlerhaft sind, muss er den
Verkäufer innerhalb von acht (8) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich darüber
informieren. Wird diese Frist überschritten, so wird davon ausgegangen, dass
der Käufer die Rechnungen als korrekt angenommen hat. Sofern die
Fehlerhaftigkeit der Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich
anerkannt wird, hat der Käufer die Rechnungsbeträge innerhalb der vereinbarten
Zahlungsfrist zu zahlen.
7.3.
Wird die
Forderung des Verkäufers nicht fristgerecht beglichen, schuldet der Käufer zehn
Prozent (10 %) Zinsen pro Jahr auf den ausstehenden Betrag.
8.
Lieferung
8.1.
Sofern
nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen
alle Lieferungen von Produkten ab Lager.
8.2.
Wenn
die Produkte nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Käufer abgenommen wurden,
werden die Produkte (sofern die Lagermöglichkeiten dies zulassen) vom Verkäufer
auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert. Bei nicht fristgerechter Abnahme
ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag vierzehn (14) Tage nach Ablauf der
Lieferfrist aufzulösen, unbeschadet des Anspruchs des Verkäufers auf
Schadenersatz und unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die Produkte an Dritte
zu verkaufen.
8.3.
Der
Verkäufer hat das Recht, die vom Käufer bestellte Menge bei der Lieferung um
bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten, mit der Maßgabe, dass der Käufer die
tatsächlich gelieferte Menge bezahlen muss. Ein Frachtbrief, Lieferschein,
Wiegeschein oder ein ähnliches Dokument, das der Verkäufer dem Käufer bei der
Lieferung ausstellt, gilt als genaue Angabe der gelieferten Menge.
8.4.
Hat
der Verkäufer für die Verpackung und den Transport Paletten, Container u.Ä. zur
Verfügung gestellt oder von einem Dritten zur Verfügung stellen lassen, so ist
der Käufer verpflichtet, sofern es sich nicht um Einwegverpackungen handelt,
diese auf eigene Kosten an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden,
andernfalls kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten für diese Produkte in
Rechnung stellen.
9.
Beanstandungen
9.1.
Vorbehaltlich
der Bestimmungen in diesem Artikel nimmt der Käufer das Produkt mit allen
sichtbaren und unsichtbaren Mängeln an.
9.2.
Weist das Produkt bei der Inspektion einen visuell wahrnehmbaren Mangel
auf oder entsprechen die gelieferten Maße, Gewichte und/oder Mengen nicht dem
zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossenen Vertrag, muss der Käufer
den Verkäufer innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach der Lieferung davon in Kenntnis
setzen und die Mängel oder den Mengenfehler auf dem Transportdokument und/oder
dem Lieferschein vermerken. Es wird davon ausgegangen, dass das
Transportdokument eine genaue Beschreibung und Angabe der gelieferten Waren
enthält.
9.3.
Beanstandungen
in Bezug auf die Beschaffenheit müssen dem Verkäufer innerhalb von acht (8)
Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte schriftlich mitgeteilt werden,
andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte abgenommen
hat. Für Produkte, die bereits vom Käufer oder von Dritten verarbeitet wurden,
können keine Beanstandungen geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt
sich um Mängel, die sich erst bei der Verarbeitung zeigen.
9.4.
Wenn die
Beanstandungen vom Verkäufer für begründet gehalten werden, wird der Verkäufer
(nach seinem Ermessen) die Produkte ersetzen oder den Rechnungswert der
mangelhaften Produkte erstatten.
9.5.
Kommt der
Käufer seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nach, so erlischt jedes
Recht des Käufers, es sei denn, der Käufer ist ein Verbraucher.
10.
Auflösung und Aussetzung
10.1. In
Fällen, in denen der Käufer:
a) der
Käufer für zahlungsunfähig erklärt wird oder Zahlungsaufschub beantragt;
b) seinen
Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil davon einstellt oder überträgt,
einschließlich der Einbringung seines Geschäftsbetriebs in eine zu gründende
oder bereits bestehende Gesellschaft, oder seinen Geschäftszweck ändert; oder
c) mit
der Erfüllung eines mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrags in Verzug ist;
sind alle Forderungen und
Rechnungen sofort fällig und ist der Verkäufer befugt, die Erfüllung seiner
Verpflichtungen (ganz oder teilweise) auszusetzen, bis der Käufer Sicherheit
für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geleistet hat, oder den Vertrag
aufzulösen, wobei der Käufer für alle vom Verkäufer erlittenen und zu
erleidenden Schäden haftet, es sei denn, der Käufer ist ein Verbraucher.
10.2. Während
der Erfüllung des Vertrags ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner
Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer auf Verlangen und zur Zufriedenheit
des Verkäufers Sicherheit für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen
geleistet hat. Die Weigerung des Käufers, die geforderte Sicherheit zu leisten,
berechtigt den Verkäufer - unbeschadet des Rechts auf vollständigen Ersatz von
Schäden, Kosten und Zinsen - zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, der
Käufer ist ein Verbraucher.
11.
Widerrufsrecht
11.1.
Der Verbraucher kann den Vertrag in Bezug auf den Kauf eines Produkts
ohne Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen auflösen. Der
Verkäufer kann den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, der
Verbraucher ist jedoch nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.
Die in Absatz 1 genannte
Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vorab vom
Verbraucher benannter Dritter, bei dem es sich nicht um den Beförderer handelt,
das Produkt erhalten hat, oder:
a) wenn der Verbraucher mehrere
Produkte in derselben Bestellung bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher
oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. Der
Verkäufer kann eine Bestellung von mehreren Produkten mit unterschiedlichen
Lieferzeiten ablehnen, sofern er den Verbraucher vor der Bestellung deutlich
darauf hingewiesen hat.
b) wenn die Lieferung eines
Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der
Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den
letzten Teil erhalten hat;
c) bei Verträgen über die
regelmäßige Lieferung von Produkten während eines bestimmten Zeitraums: der
Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste
Produkt erhalten hat.
11.2. Macht der Verbraucher von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er dies dem Verkäufer innerhalb der
Widerrufsfrist mit Hilfe des Musterformulars für den Widerruf oder auf andere
unmissverständliche Weise mitzuteilen. Der Verbraucher sendet das Produkt schnellstmöglich,
jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag nach der in Absatz 1 genannten
Mitteilung zurück. Der Verbraucher
sendet die Produkte in ungeöffneter und versiegelter Verpackung mit allen
gelieferten Zubehörteilen und in Übereinstimmung mit den angemessenen und
eindeutigen Anweisungen des Verkäufers zurück. Verantwortung
und Beweispflicht für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausübung des
Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher. Der Verbraucher trägt die unmittelbar
mit der Rücksendung der Produkte verbundenen Kosten.
11.3. Der Verkäufer erstattet unverzüglich,
jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher
ihn über den Widerruf benachrichtigt hat, sämtliche vom Verbraucher geleisteten
Zahlungen, einschließlich etwaiger vom Verkäufer für die zurückgesandten
Produkte in Rechnung gestellter Lieferkosten. Der Verkäufer kann mit der
Rückerstattung warten, bis er das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher
nachweist, dass er das Produkt zurückgeschickt hat, je nachdem, welcher
Zeitpunkt eher eintritt. Der Verkäufer verwendet für die Rückerstattung das
gleiche Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der
Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückerstattung ist für den
Verbraucher kostenlos. Hat sich der Verbraucher für eine im Vergleich zur
billigsten Standardversandart teurere Versandart entschieden, ist der Verkäufer
nicht zur Erstattung der zusätzlichen Kosten für die teurere Versandart
verpflichtet.
12.
Eigentumsvorbehalt/Pfandrecht
12.1 Alle
vom Verkäufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der
Käufer den Kaufpreis sowie alle anderen in Artikel 3:92 Absatz 2 des
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Forderungen bezahlt hat.
12.2. Der
Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, zugunsten des Verkäufers auf erstes
Verlangen ein Pfandrecht im Sinne von Artikel 3:239 des niederländischen
Bürgerlichen Gesetzbuchs an den Forderungen gegenüber Dritten zu bestellen, die
sich aus dem Verkauf der vom Verkäufer gelieferten Produkte ergeben.
13.
Anwendbares Recht und Streitfälle
13.1.
Das
Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt dem
niederländischen Recht. Wenn und soweit sich das Rechtsverhältnis auf den
Verkauf und die Lieferung von Produkten bezieht, unterliegt das
Rechtsverhältnis dem Wiener Kaufrecht (CISG), unabhängig davon, ob der Käufer
seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat, der dem Wiener Kaufrecht (CISG)
beigetreten ist. Für Gegenstände, die nicht ausdrücklich im Wiener Kaufrecht
(CISG) geregelt sind, gilt in diesem Fall das niederländische Recht.
13.2.
Für Streitfälle
ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig.
13.3.
Die
Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels berühren nicht das Recht des
Verkäufers, den Streitfall bei dem nach den gewöhnlichen Zuständigkeitsregeln
zuständigen Zivilgericht anhängig zu machen.